Urteil Protokollberichtigungsanspruch
Schlagworte
Protokollberichtigungsanspruch
Leitsatz
Dem Wohnungseigentümer steht ein Anspruch auf Berichtigung des Protokolls einer Wohnungseigentümerversammlung nur dann zu, wenn er durch den Inhalt des Protokolls rechtswidrig beeinträchtigt wird oder wenn eine rechtsgeschäftlich erhebliche Willenserklärung falsch protokolliert worden ist.
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