Urteil Prospekthaftung wegen Zusicherung der Ausschlussförderung trotz fehlenden Rechtsanspruches in geschlossenen Immobilienfonds mit Sozialwohnungen
Schlagworte
Prospekthaftung wegen Zusicherung der Ausschlussförderung trotz fehlenden Rechtsanspruches in geschlossenen Immobilienfonds mit Sozialwohnungen; Gehag-Fonds; Schrottimmobilien
Leitsatz
Wird in dem Emissionsprospekt eines geschlossenen Immobilienfonds erklärt, eine Anschlussförderung nach Ablauf der 15-jährigen Grundförderung gemäß den einschlägigen Berliner Wohnungsbauförderungsbestimmungen werde „gewährt", obwohl darauf kein Rechtsanspruch bestand, sondern lediglich nach der bisherigen Verwaltungspraxis damit zu rechnen war, ist das ein zur Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss führender Prospektfehler.
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