Urteil Prospekthaftung für Anlagenvermittlung wegen Verletzung der Pflicht zur richtigen Anlageberatung bzw. des Auskunftsvertrages
Schlagworte
Prospekthaftung für Anlagenvermittlung wegen Verletzung der Pflicht zur richtigen Anlageberatung bzw. des Auskunftsvertrages
Leitsatz
Der Umstand, daß ein Beteiligungsprospekt Chancen und Risiken der Kapitalanlage hinreichend verdeutlicht, ist kein Freibrief für den Vermittler, Risiken abweichend hiervon darzustellen und mit seinen Erklärungen ein Bild zu zeichnen, das die Hinweise im Prospekt entwertet oder für die Entscheidungsbildung des Anlegers mindert.
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