Urteil Prospekthaftung auch für Bauträgermodell
Schlagworte
Prospekthaftung auch für Bauträgermodell
Leitsätze
a) Die zum Bauherrenmodell entwickelten Prospekthaftungsgrundsätze im engeren Sinne sind auch auf den Erwerb im Bauträgermodell anwendbar.
b) Zu den notwendigen Informationen in einem Prospekt einer Immobilienanlage zählen richtige und unmißverständliche Angaben über Wohnflächen und deren Berechnungsgrundlage.
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