Urteil Preisrechtswidrige Verpflichtung/Mietermodernisierung im Altbau
Schlagworte
Preisrechtswidrige Verpflichtung/Mietermodernisierung im Altbau; Altbau/Mietermodernisierung; Mietermodernisierung/Altbau; Modernisierungsrichtlinien/Ausschluß von Schadensersatzansprüchen
Leitsatz
Verpflichtet sich der Mieter mietvertraglich, durch Mietermodernisierung ein Bad mit WC einzubauen und kündigt er das Mietverhältnis, bevor mit den Arbeiten begonnen werden kann, so hat der Vermieter keinen Schadensersatzanspruch in Höhe der nach den ModInstRL von der WBK ansonsten dem Mieter gewährten öffentlichen Mittel, da die mietvertragliche Verpflichtung zur Mietermodernisierung gegen § 29 a Abs. 1 I. BMG verstößt.
Im übrigen gebieten auch Sinn und Zweck der ModInstRL die Versagung eines Schadensersatzanspruches.
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