Urteil Preisrechtswidrige Verpflichtung/Mietermodernisierung im Altbau


Schlagworte

Preisrechtswidrige Verpflichtung/Mietermodernisierung im Altbau; Altbau/Mietermodernisierung; Mietermodernisierung/Altbau; Modernisierungsrichtlinien/Ausschluß von Schadensersatzansprüchen

Leitsatz

Verpflichtet sich der Mieter mietvertraglich, durch Mietermodernisierung ein Bad mit WC einzubauen und kündigt er das Mietverhältnis, bevor mit den Arbeiten begonnen werden kann, so hat der Vermieter keinen Schadensersatzanspruch in Höhe der nach den ModInstRL von der WBK ansonsten dem Mieter gewährten öffentlichen Mittel, da die mietvertragliche Verpflichtung zur Mietermodernisierung gegen § 29 a Abs. 1 I. BMG verstößt.

Im übrigen gebieten auch Sinn und Zweck der ModInstRL die Versagung eines Schadensersatzanspruches.

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