Urteil Preisrechtswidrige Leistungen


Schlagworte

Preisrechtswidrige Leistungen; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; einmalige Leistungen; Finanzierungsbeiträge; Gesetzesänderung; rückwirkende Heilung

Leitsatz

Preisrechtswidrige Leistungen des Mieters, die vor Inkrafttreten des 3. Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften im Land Berlin gefordert und entgegengenommen worden sind, sind, auch wenn derartige Leistungen durch dieses Gesetz für zulässig erklärt worden sind, rückforderbar.

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