Urteil Preisrechtswidrige Leistung/Aufrechnungsverbot
Schlagworte
Preisrechtswidrige Leistung/Aufrechnungsverbot; Aufrechnungsverbot/preisrechtswidrige Leistung; Schutzgesetz/Wohnungsbindungsgesetz; einmalige Leistungen/Sozialer Wohnungsbau; Rückforderungsanspruch/preisrechtswidrige Leistung
Leitsatz
§ 9 WoBindG ist Schutzgesetz i.S.d. § 823 II BGB. Eine Aufrechnung der nach § 9 WoBindG preisrechtlich unzulässigen Leistung mit einer Gegenforderung ist daher ausgeschlossen.
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