Urteil preisfreier Wohnraum
Schlagworte
preisfreier Wohnraum; Betriebskostenabrechnung; Hauswartstätigkeit; Hauswart; Hausmeister; Betriebskosten
Leitsatz
Durch seine eigenen Arbeitsleistungen ersparte Betriebskosten kann der Vermieter ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht auf den Mieter umlegen.
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