Urteil Preisbindung
Schlagworte
Preisbindung; Neubau; Altbau; Wiederaufbau
Leitsätze
1. Zur Frage, wann wiederaufgebauter Wohnraum (§ 16 II. WoBauG) oder Neubau (§ 17 II. WoBauG) vorliegt.
2. Die Frage, ob Neubau oder Altbau vorliegt, ist für jeden Raum einer Wohnung gesondert zu beurteilen.
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