Urteil Preisbindung
Schlagworte
Preisbindung; Altbau; Bewohnbarkeit
Leitsatz
§ 11 Abs. 2 MHG stellt auf den Zustand einer Wohnung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Beitritts, nämlich den 3. Oktober 1990 ab. Läßt der Eigentümer des Hauses die Wohnungen danach verfallen, kann er nicht hierdurch den Wegfall der Preisbindung erreichen.
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