Urteil Preisanpassungsklausel in langfristigem Geschäftsraummietvertrag
Schlagworte
Preisanpassungsklausel in langfristigem Geschäftsraummietvertrag
Leitsatz
Eine Preisanpassungsklausel in einem Gewerberaummietvertrag ist auch einer AGB-Kontrolle nach §§ 307 ff. BGB unterworfen und im Falle eines Verstoßes von Anfang an unwirksam. Nur Verstöße gegen die Vorschriften des Preisklauselgesetzes (PrKG) führen zu der in § 8 PrKG angeordneten Rechtsfolge.
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