Urteil Praxisschilder an Hausfassade
Schlagworte
Praxisschilder an Hausfassade; Wohnungseigentümergemeinschaft; Teileigentum; Werbeschilder; Gewerbetreibender; Freiberufler
Leitsatz
Ein Wohnungseigentümer, der in seinem Wohnungs- oder Teileigentum als Freiberufler oder Gewerbetreibender eine Praxis betreibt, hat gegen die übrigen Wohnungseigentümer keinen Anspruch auf Duldung eines zweiten Praxisschildes im Fassadenbereich.
(Nichtamtlicher Leitsatz)
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