Urteil Positive Vertragsverletzung/Pflichtverletzung des Mitmieters
Schlagworte
Positive Vertragsverletzung/Pflichtverletzung des Mitmieters; Haftung der Gesamtschuldner
Leitsatz
Begeht ein Mitmieter schuldhaft eine Pflichtverletzung, ist das nicht ohne weiteres dem anderen Mitmieter zuzurechnen, es sei denn, die Verursachung eines Schadens ist im Rahmen des Mietverhältnisses der "Gesamtsphäre" der Mieter entstanden. Haftet der Mitmieter nicht, kann er auch nicht als Bürge im Rahmen der Mietbürgschaft in Anspruch genommen werden.
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