Urteil Positive Vertragsverletzung, Einverständnis des Vermieters mit Abstandsforderung des Mieters
Schlagworte
Positive Vertragsverletzung, Einverständnis des Vermieters mit Abstandsforderung des Mieters; Abstandsforderung, preisrechtswidrige; Nachmieter; Haftung des Vermieters
Leitsatz
1. Hat sich der Vermieter auf Wunsch des kündigenden Mieters damit einverstanden erklärt, daß dieser einen zur Übernahme von Einrichtungsgegenständen bereiten Nachmieter stellt, so haftet der Vermieter nicht dafür, daß ein Kaufvertrag zwischen dem alten und neuen Mieter zustande kommt, wenn der alte Mieter eine preisrechtlich nicht zulässige Abstandsforderung stellt.
2. Zu den Rechtsfolgen einer solchen Einverständniserklärung.
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