Urteil Politische Verfolgung
Schlagworte
Politische Verfolgung; berufliche Benachteiligung; Hinnahme systembedingter Besonderheiten
Leitsätze
1. Politische Verfolgung im Sinne des § 1 Abs. 1 BerRehaG erfordert eine Ausgrenzung des Einzelnen, durch die das Rechtsgut der ungehinderten beruflichen Betätigung schwerwiegend beeinträchtigt wird. Berufliche Benachteiligungen, die ihren Grund in systemimmanenten Umständen fanden, gehören grundsätzlich nicht dazu.
2. Im Recht der beruflichen Rehabilitierung sind die systembedingten Besonderheiten eines kommunistischen Staatswesens gebührend in Rechnung zu stellen, d. h. unabhängig von ihrer Vereinbarkeit mit dem westlichen Demokratiemodell als gegeben hinzunehmen.
(Leitsätze der Entscheidung entnommen)
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