Urteil politische Verfolgung
Schlagworte
politische Verfolgung; strafrechtliche Rehabilitierung; Mißachtung staatlicher und gesellschaftlicher Symbole; Vermutung; Rehabilitierung
Leitsatz
Die Verurteilung wegen Mißachtung staatlicher und gesellschaftlicher Symbole gemäß § 222 StGB/DDR begründet nicht die regelmäßige Vermutung politischer Verfolgung im Sinne des § 1 Abs. 1 StrRehaG. Erforderlich ist vielmehr die Feststellung, ob der jeweiligen Tat eine entsprechende gesellschaftsfeindliche Einstellung des Betroffenen zugrunde lag, die politisch diszipliniert werden sollte, oder ob der Betroffene aus anderen nicht politisch motivierten Gründen staatliche Symbole der DDR mißachtet hat.
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