Urteil Plakataushang
Schlagworte
Plakataushang; Vertragsverletzung; Gebrauch, vertragswidriger; Plakat; Transparent; Balkon
Leitsatz
Der Vermieter kann nicht allgemein verlangen, daß ein Mieter das Anbringen von Plakaten und Transparenten an der Außenfront seiner Wohnung oder im Innenbereich des zur Wohnung gehörigen Balkons unterläßt.
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