Urteil Phänomen "schwarze Wohnungen"
Schlagworte
Phänomen "schwarze Wohnungen"; Mietminderung; Fogging
Leitsatz
Läßt sich nach der Beweisaufnahme bei Verschwärzung einer Wohnung (Fogging) feststellen, daß die Mängelursachen anteilig von beiden Parteien zu vertreten sind, und ist das genaue Ursachenverhältnis nur durch noch aufwendigere als bisher schon erfolgte Untersuchungen ermittelbar, so kann sich das erkennende Gericht auf die sachverständige Schätzung der Verursachungsanteile stützen.
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