Urteil PGH- Fonds
Schlagworte
PGH- Fonds; Auszahlungsanspruch
Leitsätze
1. § 5 Abs. 2 PGH-VO stellt eine selbständige Anspruchsgrundlage für die Auszahlung eines Anteils an dem unteilbaren Fonds einer PGH und nicht nur eine Fälligkeitsbestimmung dar.
2. Danach war zur Begründung eines Auszahlungsanspruchs kein gesonderter Beschluß der Mitgliederversammlung der (umzuwandelnden) PGH erforderlich (gegen KG, KG-Report 94, S. 56/57).
3. Die Auszahlung eines Anteils an den unteilbaren Fonds auf Grund § 5 Abs. 2 PGH VO, der eine Sonderregelung darstellt, ist daher auch nicht durch § 27 Abs. 2 und 5 DM BilanzG ausgeschlossen.
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