Urteil Pflichtwidriges Verhalten des Bürgschaftsgläubigers
Schlagworte
Pflichtwidriges Verhalten des Bürgschaftsgläubigers; fristlose Kündigung eines Sanierungsdarlehens
Leitsatz
Ein die fristlose Kündigung eines Sanierungsdarlehens rechtfertigender wichtiger Grund kann vorliegen, wenn in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers seit dem Zeitpunkt, in dem das Kreditinstitut seine Mitwirkung an der Sanierung zugesagt hat, eine wesentliche Verschlechterung eingetreten ist, die die Sanierung als nicht mehr aussichtsreich erscheinen läßt (Ergänzung zum Senatsurteil vom 6. Juli 2004 - XI ZR 254/02, WM 2004, 1676).
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