Urteil Pflichtwidriges Übergehen des Mandanten durch beauftragten Rechtsanwalt


Schlagworte

Pflichtwidriges Übergehen des Mandanten durch beauftragten Rechtsanwalt

Leitsatz

Ein Rechtsanwalt, der vom Grundstückseigentümer mit der Prüfung des von einem Notar im Auftrag eines Kaufinteressenten erstellten und übersandten Grundstückskaufvertragsentwurfes beauftragt ist, handelt pflichtwidrig, wenn er Entwurfsänderungen unmittelbar an den Notar übermittelt, ohne seinen Mandanten zuvor für den Fall des späteren Scheiterns der Vertragsverhandlungen über die sich aus § 29 Nr. 1 GNotKG ergebenden Kostenrisiken und Möglichkeiten zur Kostenvermeidung aufgeklärt zu haben.

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