Urteil Pflichtwidrige Anlage einer Mietkaution als Untreue
Schlagworte
Pflichtwidrige Anlage einer Mietkaution als Untreue; Verjährung
Leitsätze
1. Hat der Wohnungsvermieter eine Kaution nicht von seinem Vermögen getrennt angelegt, ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, Anklage wegen Untreue zu erheben, da eine Verurteilung eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich ist.
2. Die fünfjährige Verjährungsfrist beginnt erst mit Beendigung der Vermögensgefährdung (Rückzahlungsanspruch des Mieters nach Vertragsende).
(Leitsätze der Redaktion)
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