Urteil Pflichten des Zwangsverwalters


Schlagworte

Pflichten des Zwangsverwalters; Mietnebenkosten; Heizkostenabrechnung; Zwangsverwaltung des Mietgrundstücks; Zwangsverwalter, Auskunftspflicht; Mietkaution, Auskunft des Zwangsverwalters

Leitsatz

1. Der Zwangsverwalter ist nicht verpflichtet, eine Heizkostenabrechnung zu erstellen, die sich auf einen Zeitraum vor Anordnung der Zwangsverwaltung richtet.

2. Kein Auskunftsanspruch des Mieters gegen den Zwangsverwalter, ob eine Mietkaution diesem ausgehändigt wurde.

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