Urteil Pflichten des Zwangsverwalters
Schlagworte
Pflichten des Zwangsverwalters; Mietnebenkosten; Heizkostenabrechnung; Zwangsverwaltung des Mietgrundstücks; Zwangsverwalter, Auskunftspflicht; Mietkaution, Auskunft des Zwangsverwalters
Leitsatz
1. Der Zwangsverwalter ist nicht verpflichtet, eine Heizkostenabrechnung zu erstellen, die sich auf einen Zeitraum vor Anordnung der Zwangsverwaltung richtet.
2. Kein Auskunftsanspruch des Mieters gegen den Zwangsverwalter, ob eine Mietkaution diesem ausgehändigt wurde.
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