Urteil Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung bei Wasserzählern
Schlagworte
Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung bei Wasserzählern; Grundsteuer; Betriebskosten
Leitsätze
1. Der Vermieter ist auch dann zur verbrauchsabhängigen Abrechnung der Wasserversorgungs- und Entwässerungskosten für eine Wohnung verpflichtet, wenn nur diese mit Wasserzählern ausgestattet ist.
2. Bei der Grundsteuer für Mischobjekte ist ein Vorwegabzug für Gewerbe notwendig, der nach dem Anteil der Jahresrohmieten erfolgen kann.
(Leitsätze der Redaktion)
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