Urteil Pflicht zur Einholung von Vergleichsangeboten mehrerer Verwalter nur bei Bestellung eines neuen Verwalters, nicht bei Wiederbestellung


Schlagworte

Pflicht zur Einholung von Vergleichsangeboten mehrerer Verwalter nur bei Bestellung eines neuen Verwalters, nicht bei Wiederbestellung

Leitsatz

Angebote von mehreren Verwaltern müssen im Grundsatz vor der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die Bestellung eines neuen Verwalters, nicht aber vor der Wiederbestellung des amtierenden Verwalters eingeholt werden.

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