Urteil Pflicht des Mieters zur Anzeige, daß ein Mangel weggefallen sei
Schlagworte
Pflicht des Mieters zur Anzeige, daß ein Mangel weggefallen sei; Schadensersatz; Minderung; Lärmbelästigung
Leitsatz
Der Mieter macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er einen Mangel anzeigt und deswegen die Miete mindert, den Wegfall des Mangels (hier: Lärmbelästigung) dem Vermieter jedoch nicht mitteilt.
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