Urteil Pflicht zur Vorlage des Vermögensberichts
Schlagworte
Pflicht zur Vorlage des Vermögensberichts
Leitsatz
Hat der Verwalter keinen Vermögensbericht vorgelegt, entspricht der Entlastungsbeschluss nicht ordnungsmäßiger Verwaltung. Der Pflicht zur Vorlage des Vermögensberichts kommt der Verwalter nicht bereits mit der Vorlage der Jahresabrechnung und einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach.
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