Urteil Pfarrer
Schlagworte
Pfarrer; Kirchengemeinde; Rechtsweg; Unterlassungsanspruch; Tauben; Taubenfüttern; Dienstwohnung
Leitsatz
Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist gegeben für die Klage einer Kirchengemeinde gegen ihren vormaligen Pfarrer, der die ihm zugewiesene Dienstwohnung weiterhin innehat und auf Unterlassen von Störungen durch Taubenfüttern auf dem Balkon in Anspruch genommen wird.
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