Urteil Pfändungsgrenze, Herabsetzung der - wegen Vorsatztat
Schlagworte
Pfändungsgrenze, Herabsetzung der - wegen Vorsatztat; Betrug, Zwangsvollstreckung wegen Anspruchs aus -
Leitsatz
Ist in dem zu vollstreckenden Titel keine oder nur eine vertragliche Anspruchsgrundlage genannt, kann der Gläubiger im Vollstreckungsverfahren ohne Zustimmung des Schuldners nicht mehr nachweisen, daß der titulierte Anspruch auch auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruht.
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