Urteil Pfändung, zwecklose - bei Zwangsverwaltung
Schlagworte
Pfändung, zwecklose - bei Zwangsverwaltung; Zwangsverwaltung, Rechtsschutzinteresse für -
Leitsätze
a) Das Verbot der zwecklosen Pfändung (§ 803 Abs. 2 ZPO) findet auf Zwangsverwaltungen keine Anwendung.
b) Das Rechtsschutzinteresse für die Anordnung der Zwangsverwaltung kann sich im Falle hoher Vorbelastungen, die eine Befriedigung derzeit aussichtslos erscheinen lassen, daraus ergeben, das Grundstück einer einträglicheren Nutzung zuzuführen.
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