Urteil Pfändbarkeit für Rückauflassungsanspruch
Schlagworte
Pfändbarkeit für Rückauflassungsanspruch; Pfändbarkeit für Wollenserklärung
Leitsatz
Hat der Schuldner ein Grundstück unentgeltlich auf seine Ehefrau übertragen, sich jedoch das Recht vorbehalten, es jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückzuverlangen, kann ein Gläubiger dieses Recht des Schuldners jedenfalls zusammen mit dem künftigen oder aufschiebend bedingten und durch eine Vormerkung gesicherten Rückauflassungsanspruch pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen.
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