Urteil Personenbezogenen Datenübermittlung von Makler an Vermieter bei Vermietung von Ferienwohnungen
Schlagworte
Personenbezogenen Datenübermittlung von Makler an Vermieter bei Vermietung von Ferienwohnungen; Datenschutz; Geheimhaltungsinteresse; Geschäftsbesorgung; Beauftragung; Mieternamen, Mieteranschrift
Leitsatz
Zur Frage, inwieweit ein Geschäftsbesorger, der es übernommen hat, eine Ferienwohnung im Namen und für Rechnung des Eigentümers an Feriengäste zu vermieten, sich auf ein eigenes Geheimhaltungsinteresse und auf datenschutzrechtliche Belange der Mieter berufen kann, wenn der Eigentümer Namen und Anschriften der Mieter erfahren möchte.
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