Urteil Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters auf Schadensersatz wegen ungenehmigter Untervermietung an unzuverlässigen Dritten
Schlagworte
Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters auf Schadensersatz wegen ungenehmigter Untervermietung an unzuverlässigen Dritten; Gefährdung des Rückgabeanspruchs eines aussonderungsberechtigten Vermieters
Leitsätze
1. Vermietet der Insolvenzverwalter - unter Verletzung der mietvertraglichen Pflicht, vor einer Untervermietung die Zustimmung des Vermieters einzuholen - eine vom Schuldner angemietete Immobilie an einen unzuverlässigen Untermieter und gefährdet er dadurch den Rückgabeanspruch des aussonderungsberechtigten Vermieters, kann dies seine persönliche Haftung begründen.
2. Verletzt der Insolvenzverwalter schuldhaft insolvenzspezifische Pflichten, haftet er auf den Ersatz des negativen Interesses (Fortführung von BGHZ 159, 104).
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