Urteil Persönliche Geltendmachung von Ansprüchen bei Vermietermehrheit


Schlagworte

Persönliche Geltendmachung von Ansprüchen bei Vermietermehrheit; Zeitpunkt für Erhebung des Modernisierungszuschlags; Vorauszahlungen nach erstmaligem Heizungseinbau

Leitsätze

1. Mehrere Vermieter können die ihnen zustehenden Ansprüche als Gesellschafter auch persönlich geltend machen.

2. Nach Heizungseinbau stehen dem Vermieter angemessene Vorauszahlungen zu, die er mit einer einseitigen Erklärung geltend macht.

3. Der Modernisierungszuschlag kann schon dann verlangt werden, wenn der Vermieter aufgrund der vorliegenden Rechnungen die tatsächliche Höhe der Modernisierungskosten kennt und die Arbeiten abgeschlossen sind.

(Leitsätze der Redaktion)

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