Urteil Periodische Mietvertragsverlängerung kein neuer Mietvertragsabschluß
Schlagworte
Periodische Mietvertragsverlängerung kein neuer Mietvertragsabschluß; Nachhaftung für Gesellschafter bei Fortsetzung des Mietvertrages
Leitsatz
Enthält ein Mietvertrag die Bestimmung, das Mietverhältnis, das zu einem festgelegten Zeitpunkt ende, verlängere sich jeweils um ein Jahr, wenn eine der Parteien dem nicht (fristgerecht) widerspreche, so wird der ursprüngliche Mietvertrag fortgesetzt, wenn ein solcher Widerspruch nicht erfolgt, nicht aber ein neuer Vertrag geschlossen.
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