Urteil Pergola contra Markisen und Katzennetze
Schlagworte
Pergola contra Markisen und Katzennetze
Leitsatz
Wird ein Antrag, einen Eigentümerbeschluß für ungültig zu erklären, rechtskräftig abgewiesen, kann sich ein Wohnungseigentümer, der durch den Eigentümerbeschluß zur Beseitigung einer Pergola verpflichtet wurde, gegenüber dem Beseitigungsverlangen der übrigen Eigentümer nicht darauf berufen, die tatsächlichen Verhältnisse hätten sich inzwischen geändert, und bei anderen Wohnungseigentümern werde die Anbringung von Markisen und Katzennetzen geduldet.
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