Urteil Pauschalhonorarvereinbarung, unwirksame


Schlagworte

Pauschalhonorarvereinbarung, unwirksame; widersprüchliches Verhalten; Besondere Leistungen i. S. d. § 5 Abs. 5 HOAI

Leitsätze

Die Voraussetzungen eines Ausnahmefalles im Sinne des § 4 Abs. 2 HOAI liegen nicht schon dann vor, wenn sich im Laufe der geschäftlichen Zusammenarbeit der Vertragsparteien Umgangsformen entwickeln, die als freundschaftlich zu bezeichnen sind.

BGB § 276

Die fehlende Aufklärung des Architekten über die mögliche Unwirksamkeit einer Pauschalhonorarvereinbarung, die die Mindestsätze unterschreitet, begründet jedenfalls dann keinen Schadensersatzanspruch des Auftraggebers aus vorvertraglicher Pflichtverletzung auf Ersatz des Differenzbetrages zwischen dem vereinbarten Honorar und den Mindestsätzen, wenn der Auftraggeber keine wirksame Vereinbarung hätte treffen können, die die Mindestsätze unterschreitet.

HOAI § 5 Abs. 5

Der Anspruch auf Honorierung der ersetzenden Besonderen Leistungen erfordert, soweit die Leistungen zu den vertraglich vereinbarten Leistungen gehören, keine gesonderte Honorarvereinbarung.

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