Urteil Pauschale Mahnkosten für vorprozessuales Mahnschreiben
Schlagworte
Pauschale Mahnkosten für vorprozessuales Mahnschreiben
Leitsatz
Die Kosten für ein vorprozessuales Mahnschreiben können - wenn sie nicht konkret aufgeschlüsselt werden - als Pauschalbetrag höchstens mit einem Betrag in Höhe von 2,50 Euro durch den Gläubiger gegenüber dem im Verzug befindlichen Schuldner als Verzugsschaden geltend gemacht werden.
(Nichtamtlicher Leitsatz)
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