Urteil Pauschale Mahnkosten für vorprozessuales Mahnschreiben


Schlagworte

Pauschale Mahnkosten für vorprozessuales Mahnschreiben

Leitsatz

Die Kosten für ein vorprozessuales Mahnschreiben können - wenn sie nicht konkret aufgeschlüsselt werden - als Pauschalbetrag höchstens mit einem Betrag in Höhe von 2,50 Euro durch den Gläubiger gegenüber dem im Verzug befindlichen Schuldner als Verzugsschaden geltend gemacht werden.

(Nichtamtlicher Leitsatz)

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