Urteil Parteivermögen
Schlagworte
Parteivermögen
Leitsatz
Nach dem Recht der DDR rechtswirksam erworbenes Vermögen einer DDR-Partei oder einer Unterorganisation ist nicht nach Vermögenszuordnungsrecht, sondern ausschließlich nach dem Sonderrecht für Parteivermögen zuzuordnen.
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