Urteil Parteivermögen
Schlagworte
Parteivermögen; Treuhandverwaltung; Sicherungszweck; Parteiunternehmen; Altvermögen
Leitsatz
Ein mit der SED/PDS verbundenes Unternehmen unterliegt den Beschränkungen des Parteiengesetzes DDR auch dann, wenn es im Geltungsbereich des Grundgesetzes gegründet worden ist und dort seinen Sitz hatte.
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