Urteil Parkettfußboden


Schlagworte

Parkettfußboden; Beseitigung von Knarrgeräuschen; Mangelkenntnis; Instandsetzungspflicht des Vermieters - Parkettfußboden; Parkettfußboden - Instandsetzungspflicht; Mietvertrag - Umfang der Instandsetzungspflicht; Kenntnis des Mieters - kein Ausschluß der Instandsetzungspflicht des Vermieters; wirtschatliche Zumutbarkeit - bei Instandsetzung; vertragsgemäßer Gebrauch

Leitsatz

1. Der Anspruch des Mieters auf Beseitigung des Mangels der Mietsache besteht auch dann, wenn er den Mangel bei Abschluß des Mietvertrages kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.

2. Für die Verpflichtung des Vermieters, die Mietsache in einem zu dem vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten, kommt es auf wirtschaftliche Zumutbarkeitserwägungen grundsätzlich nicht an.

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