Urteil Parken
Schlagworte
Parken; Belästigung; Abgase; sofortiges Anerkenntnis; Kostenentscheidung
Leitsätze
Nach einem sofortigen Anerkenntnis kommt es nur dann zu einer Kostenentscheidung zugunsten des Bekl., wenn er sich vorprozessual in ernstzunehmender Weise bemüht hat, den mit der Klage geltend gemachten Anspruch zu befriedigen.
Auf einem Kfz-Stellplatz darf nicht rückwärts eingeparkt werden, wenn es dadurch zu einer Belästigung der Hausbewohner durch Abgase kommt.
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