Urteil Parabolantenne
Schlagworte
Parabolantenne
Leitsätze
1. Die vom Vermieter lediglich geduldete Anbringung und Benutzung der Parabolantenne durch einen Mieter kann vom Vermieter bei der Sanierung des Dachstuhls widerrufen werden.
2. Hat der Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf Wiederanbringung der Parabolantenne, so hat er dem Vermieter das Bestehen einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen, bevor er die erneute Montage der Parabolantenne verlangen kann.
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