Urteil Parabolantenne
Schlagworte
Parabolantenne; Haftpflichtversicherung; Bedingung; Installation
Leitsatz
Die Genehmigung zur Installation einer Parabolantenne am Mietshaus kann nicht unter der Bedingung der Beauftragung eines vom Vermieter benannten Installationsunternehmens erklärt werden, an das der Mieter im übrigen auch laufende Gebühren zu entrichten hätte. Der Vermieter kann vom Mieter nicht den Abschluß einer Haftpflichtversicherung verlangen, wenn dieser eine angemessene Sicherheit für evtl. Schäden infolge der Installation der Satellitenantenne stellt.
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