Urteil Parabolantenne


Schlagworte

Parabolantenne; Ankündigungspflicht bei Mietermodernisierung

Leitsätze

1. Bei einem vorhandenen Gemeinschaftssatellitenanschluß hat der Mieter keinen Anspruch, eine zusätzliche Parabolantenne zu installieren. Der Schutzbereich der Informationsfreiheit geht nicht dahin, alle technisch möglichen Programme zu empfangen, sondern sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren.

2. Darf der Mieter eine eigene Gasetagenheizung einbauen, muß er in spiegelbildlicher Anwendung des § 554 Abs. 2-5 BGB die Maßnahme vorher ankündigen.

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