Urteil Parabolantenne
Schlagworte
Parabolantenne; bauliche Veränderung; Berufsausübung; Wohnungseigentum
Leitsatz
Verlangt die Gesamtheit der Wohnungseigentümer von einem einzelnen Wohnungseigentümer die Beseitigung einer an dessen Wohnung angebrachten Parabolantenne, ist das Interesse der Wohnungseigentümer am Schutz ihres Miteigentums abzuwägen gegen das Interesse des betroffenen Wohnungseigentümers am freien Zugang zu allen Informationsquellen und an ungehinderter Berufsausübung. Das Grundrecht auf ungehinderte Berufsausübung ist bei der Interessenabwägung aber nur dann zu berücksichtigen, wenn die zweckbestimmungswidrige Nutzung der Wohnung zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken nicht mehr stört als eine Nutzung zu Wohnzwecken.
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