Urteil Pacht
Schlagworte
Pacht; Pachtvertrag; Kfz-Stellplatz
Leitsatz
Die Wohnungseigentümer können mehrheitlich beschließen, ein Grundstück, auf dem die in der Baugenehmigung zur Auflage gemachten Kfz-Stellplätze entsprechend der ursprünglichen Planung errichtet werden sollten, abweichend von dieser nicht zu kaufen, sondern nur langfristig zu pachten.
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