Urteil ortsübliche Vergleichsmiete
Schlagworte
ortsübliche Vergleichsmiete; Zustimmungsbegehren; Mieterhöhung; Spanne; Mietspiegelfeld; Wohnwertmerkmale
Leitsatz
1. Zum Nachweis der ortsüblichen Vergleichsmiete reicht es grundsätzlich aus, wenn der Vermieter ein Entgelt verlangt, das den Oberwert des maßgeblichen Mietspiegels nicht übersteigt. 2. Der Mietspiegel-Mittelwert ist kein maßgeblicher Ausgangspunkt zur Mietermittlung.
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