Urteil Orientierungsmerkmal „rückkanalfähiger Breitbandkabelanschluss”
Schlagworte
Orientierungsmerkmal „rückkanalfähiger Breitbandkabelanschluss”
Leitsatz
Der vorhandene Anschluss an den rückkanalfähigen Breitbandkabelanschluss ist nicht wohnwerterhöhend, wenn der Wohnungsmieter zu dessen Nutzung einen Vertrag mit entsprechenden Kosten abschließen muss.
(Leitsatz der Redaktion)
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