Urteil Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegels
Schlagworte
Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegels; Hochparterre- und Erdgeschosswohnungen; Einbruchsgefahr; Erdgeschosslage
Leitsatz
Bei einem Abstand zwischen Erdboden und der Unterkante der Fenster von 1,94 m ist eine Lage der Wohnung im Hochparterre anzunehmen, so dass ein Abschlag für eine Erdgeschosswohnung nach dem Berliner Mietspiegel nicht in Betracht kommt.
(Leitsatz der Redaktion)
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